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Tempo 30 im Wohngebiet

Mehr Lebensqualität in Hohenems

An erster Stelle steht für Egger dabei die Frage der Verkehrssicherheit. Aber auch Fragen der Lebens- und Wohnqualität sowie der Verkehrskultur insgesamt würden damit zusammenhängen. Nicht zuletzt entlasten Geschwindigkeitsbeschränkungen die Umwelt.
Einfach und klar: 20, 30, 40, 50
  • In  der Innenstadt gibt es Begegnungszonen mit 20 km/h
  • In allen Wohngebieten und Seitenstraßen gilt 30 km/h
  • Auf Gemeindestraßen, die eine „Sammelfunktion“ haben, 40 km/h
  • Auf Landesstraßen im Stadtgebiet gilt generell 50 km/h
Egger: „Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Radfahrer und Fußgänger im Vergleich zu Autofahrern ein höheres Risiko auf Verletzungen im Straßenverkehr tragen. Gruppen, die tendenziell vermehrt zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad unterwegs sind (Senioren, Kinder, Schüler etc.), soll zukünftig ein noch einfacheres und sichereres Fortkommen ermöglicht werden. Denn aufgrund der ungeschützten Situation bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug, ist das Verletzungs- bzw. Todesrisiko von Fußgängern und Radfahrern besonders hoch.“