Aktuell

Feb 2026

Eine gezückte Pistole im Straßenbild - und niemand reagiert.

In der Mozartstraße 5 ist seit einigen Monaten eine großflächige Werbung mit einer überdimensionierten Pistole sowie einer Abbildung einer jungen Frau mit gezückter Schusswaffe zu sehen. Das Thema wurde bereits an die zuständige Abteilung in der Stadt herangetragen. Nach Auskunft entspricht diese Darstellung nicht der geltenden Verordnung für Werbeanlagen.

Wir stellen uns daher die Frage: Wie weit ist man von Seiten der Stadt mit der Aufforderung zur Entfernung dieser Werbung? Denn wozu haben wir Regeln, wenn sie nicht kontrolliert und umgesetzt werden?

Besonders problematisch ist der Standort. In derselben Anlage befindet sich eine Kinderbetreuungseinrichtung, direkt dahinter ein Kleinkinderspielplatz. Täglich gehen hier Kinder und Jugendliche vorbei – zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf dem Weg in den Schulbezirk. Eine gezückte Pistole ist kein neutrales Bild. Sie steht für Bedrohung und Gewalt und wirkt im öffentlichen Raum – insbesondere in sensiblen Bereichen – stark auf Kinder und Jugendliche.

Unsere Haltung ist klar: Eine großformatige Pistole an einem Ort, an dem sich täglich Kinder und Jugendliche bewegen, ist unsensibel, ein falsches Signal und nicht vereinbar mit einem Stadtbild, das Sicherheit und Miteinander vermitteln soll.

Als Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadt erwarten wir uns, dass bestehende Verordnungen von allen eingehalten werden müssen. Nicht aus Prinzip – sondern aus Verantwortung. Unser dringender Wunsch an die Verantwortlichen der Stadt ist: Nicht länger tatenlos zusehen, sondern handeln!

Kein gutes Beispiel

Feb 2026

Eine gezückte Pistole im Straßenbild - und niemand reagiert.

In der Mozartstraße 5 ist seit einigen Monaten eine großflächige Werbung mit einer überdimensionierten Pistole sowie einer Abbildung einer jungen Frau mit gezückter Schusswaffe zu sehen. Das Thema wurde bereits an die zuständige Abteilung in der Stadt herangetragen. Nach Auskunft entspricht diese Darstellung nicht der geltenden Verordnung für Werbeanlagen.

Wir stellen uns daher die Frage: Wie weit ist man von Seiten der Stadt mit der Aufforderung zur Entfernung dieser Werbung? Denn wozu haben wir Regeln, wenn sie nicht kontrolliert und umgesetzt werden?

Besonders problematisch ist der Standort. In derselben Anlage befindet sich eine Kinderbetreuungseinrichtung, direkt dahinter ein Kleinkinderspielplatz. Täglich gehen hier Kinder und Jugendliche vorbei – zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf dem Weg in den Schulbezirk. Eine gezückte Pistole ist kein neutrales Bild. Sie steht für Bedrohung und Gewalt und wirkt im öffentlichen Raum – insbesondere in sensiblen Bereichen – stark auf Kinder und Jugendliche.

Unsere Haltung ist klar: Eine großformatige Pistole an einem Ort, an dem sich täglich Kinder und Jugendliche bewegen, ist unsensibel, ein falsches Signal und nicht vereinbar mit einem Stadtbild, das Sicherheit und Miteinander vermitteln soll.

Als Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadt erwarten wir uns, dass bestehende Verordnungen von allen eingehalten werden müssen. Nicht aus Prinzip – sondern aus Verantwortung. Unser dringender Wunsch an die Verantwortlichen der Stadt ist: Nicht länger tatenlos zusehen, sondern handeln!